Fördergemeinschaft
Mußbacher Schwimmbad e.V.
Bedingungen zum Mieten der Grillhütte im Mußbacher Schwimmbad
Mietkonditionen:
- Die Anmietung der Grillhütte ist innerhalb der Badesaison möglich und wird nur an Mitglieder der Fördergemeinschaft Mußbacher Schwimmbad (FMS) vermietet. Die Beitrittserklärung muss spätestens bei Abschluss des Mietvertrages vorliegen.
- Der Mieter muss während der gesamten Nutzungszeit anwesend sein.
- Die Höhe der Miete beträgt 60,00 €, zuzüglich Eintrittspreis für jeden Besucher der Grillhütte bei Nutzung während der öffentlichen Badezeit bis 18.45 Uhr (lt. Gebührenordnung).
- Es ist eine Kaution in Höhe von 100,00 € zu zahlen.
- Wird die Grillhütte von überwiegend Minderjährigen genutzt, muss mind. ein Erziehungsberechtigter als Aufsichtsperson während der gesamten Nutzungszeit anwesend sein.
- Die Grillhütte muss bis 21.00 Uhr unter Einhaltung der untenstehenden Abnahmekriterien verlassen sein.
- Es darf keine Lärmbelästigung für die Anwohner, wie z. B. durch Musik entstehen.
Nutzungsbedingungen:
- Die Grillhütte ist während der öffentlichen Badezeit ausschließlich über den Zugang an der Eingangskasse zu betreten. Andere Eingänge werden nicht geöffnet!
- Die Besucher der Grillhütte unterliegen während der öffentlichen Badezeit den Anweisungen des Schwimmmeisters.
- Nach Badeschluss gilt absolutes Badeverbot!!
- Am Ende der öffentlichen Badezeiten dürfen die Einrichtungen des Bades, vor allem der Beckenbereich einschl. Duschen, nicht mehr von den Besuchern der Grillhütte genutzt werden. Ausgenommen hiervon sind die Toiletten bei der Grillhütte.
- Die Nutzung der Inliner-Bahn und des Beachvolleyball-Feldes sind gestattet. Die Inliner-Bahn darf jedoch ausschließlich mit Inlinern befahren werden, nicht mit Mofas, Fahrrädern usw.
- Speisen und Getränke dürfen nur im Bereich der Grillhütte eingenommen werden, nicht im Kioskbereich.
- Nach Absprache können am Vorabend zusätzliche Tische, Bänke, Kühlgeräte usw. angeliefert werden.
- Für mitgebrachte Elektrogeräte wie Kühlschrank, Kühltruhe usw. wird ab dem ersten Gerät eine Stromkostenpauschale von 5,00 € berechnet.
- Der Grill darf nur mit dafür vorgesehenen Materialien wie Holzkohle oder Reben befeuert werden.
- Die Grillhütte sowie der Grillrost sind nach der Benutzung zu reinigen.
- Alle genutzten Bereiche des Bades (Grillhütte, Toilette, Beachvolleyball-Feld, Inliner-Bahn) sind in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
- Der Müll ist vom Mieter selbst und nicht in den Mülltonnen des Schwimmbads zu entsorgen
Abnahme der Grillhütte/Kaution:
- Um 21 Uhr erfolgt gemeinsam mit dem Mieter die Abnahme der Grillhütte anhand weiter unten aufgeführter Kriterien.
- Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 3 Wochen nach Vermietung,
- Voraussetzung für die Rückzahlung der vollständigen Kaution ist die Einhaltung aller folgender Kriterien:
o Müll selbst entsorgt
o Asche in der Aschetonne entsorgt/ Deckel geschlossen
o Grillhütte besenrein
o Bänke, Stühle und Tische an ursprünglichen Platz
o Grillrost abgebürstet/Grillgutrückstände entfernt
o Rasenfläche und Hecken sauber und ohne Müll
o Toiletten sauber und unbeschädigt
o Badeverbot eingehalten
Schadensfall:
- Für evtl. Schäden haftet der Mieter der Grillhütte. Schäden sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
- Zur Behebung von Schäden behält sich die FMS vor die Kaution zu verwenden.
Haftungsausschluss:
- Das Deponieren von Gegenständen am Vorabend geschieht auf eigene Gefahr. Die FMS haftet weder für Verlust noch für Beschädigungen.
- Die FMS haftet weder für Sachschäden noch für Personenschäden (z.B. Brandverletzungen oder widerrechtliches Baden).