Bedingungen

Fördergemeinschaft

Mußbacher Schwimmbad e.V.

 

Bedingungen zum Mieten der Grillhütte im Mußbacher Schwimmbad

 

Mietkonditionen:

  • Die Anmietung der Grillhütte ist innerhalb der Badesaison möglich und wird nur an Mitglieder der Fördergemeinschaft Mußbacher Schwimmbad (FMS) vermietet. Die Beitrittserklärung muss spätestens bei Abschluss des Mietvertrages vorliegen.
  • Der Mieter muss während der gesamten Nutzungszeit anwesend sein.
  • Die Höhe der Miete beträgt 60,00 , zuzüglich Eintrittspreis für jeden Besucher der Grillhütte (lt. Gebührenordnung).
  • Es ist eine Kaution in Höhe von 100,00 € zu zahlen.
  • Wird die Grillhütte von überwiegend Minderjährigen genutzt, muss mind. ein Erziehungsberechtigter als Aufsichtsperson während der gesamten Nutzungszeit anwesend sein.
  • Die Grillhütte muss bis 19.00 Uhr unter Einhaltung der untenstehenden Abnahmekriterien verlassen sein.
  • Es darf keine Lärmbelästigung für die Anwohner, wie z. B. durch Musik entstehen.

 

Nutzungsbedingungen:

  • Die Grillhütte ist während der öffentlichen Badezeit ausschließlich über den Zugang an der Eingangskasse zu betreten. Andere Eingänge werden nicht geöffnet!
  • Die Besucher der Grillhütte unterliegen den Anweisungen des Schwimmmeisters.
  • Die Nutzung der Inliner-Bahn und des Beachvolleyball-Feldes sind gestattet. Die Inliner-Bahn darf jedoch ausschließlich mit Inlinern befahren werden, nicht mit Mofas, Fahrrädern usw.
  • Speisen und Getränke dürfen nur im Bereich der Grillhütte eingenommen werden, nicht im Kioskbereich.
  • Nach Absprache können am Vorabend zusätzliche Tische, Bänke, Kühlgeräte usw. angeliefert werden.
  • Für mitgebrachte Elektrogeräte wie Kühlschrank, Kühltruhe usw. wird ab dem ersten Gerät eine Stromkostenpauschale von 5,00 € berechnet.
  • Der Grill darf nur mit dafür vorgesehenen Materialien wie Holzkohle oder Reben befeuert werden.
  • Die Grillhütte sowie der Grillrost sind nach der Benutzung zu reinigen.
  • Alle genutzten Bereiche des Bades (Grillhütte, Toilette, Beachvolleyball-Feld, Inliner-Bahn) sind in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
  • Der Müll ist vom Mieter selbst und nicht in den Mülltonnen des Schwimmbads zu entsorgen

Abnahme der Grillhütte/Kaution:

  • Um 19.00 Uhr erfolgt gemeinsam mit dem Mieter die Abnahme der Grillhütte anhand weiter unten aufgeführter Kriterien.
  • Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 3 Wochen nach Vermietung,
  • Voraussetzung für die Rückzahlung der vollständigen Kaution ist die Einhaltung aller folgender Kriterien:

 

o  Müll selbst entsorgt

o  Asche in der Aschetonne entsorgt/ Deckel geschlossen

o  Grillhütte besenrein

o  Bänke, Stühle und Tische an ursprünglichen Platz

o  Grillrost abgebürstet/Grillgutrückstände entfernt

o  Rasenfläche und Hecken sauber und ohne Müll

o  Toiletten sauber und unbeschädigt

Schadensfall:

  • Für evtl. Schäden haftet der Mieter der Grillhütte. Schäden sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
  • Zur Behebung von Schäden behält sich die FMS vor die Kaution zu verwenden.

Haftungsausschluss:

  • Das Deponieren von Gegenständen am Vorabend geschieht auf eigene Gefahr. Die FMS haftet weder für Verlust noch für Beschädigungen.
  • Die FMS haftet weder für Sachschäden noch für Personenschäden (z.B. Brandverletzungen etc.).