Fördergemeinschaft
Mußbacher Schwimmbad e.V.
Bedingungen zum Mieten der Grillhütte im Mußbacher Schwimmbad
Mietkonditionen:
- Die Anmietung der Grillhütte ist innerhalb der Badesaison möglich und wird nur an Mitglieder der Fördergemeinschaft Mußbacher Schwimmbad (FMS) vermietet. Die Beitrittserklärung muss spätestens bei Abschluss des Mietvertrages vorliegen.
- Der Mieter muss während der gesamten Nutzungszeit anwesend sein.
- Die Höhe der Miete beträgt 60,00 €, zuzüglich Eintrittspreis für jeden Besucher der Grillhütte (lt. Gebührenordnung).
- Es ist eine Kaution in Höhe von 100,00 € zu zahlen.
- Wird die Grillhütte von überwiegend Minderjährigen genutzt, muss mind. ein Erziehungsberechtigter als Aufsichtsperson während der gesamten Nutzungszeit anwesend sein.
- Die Grillhütte muss bis 19.00 Uhr unter Einhaltung der untenstehenden Abnahmekriterien verlassen sein.
- Es darf keine Lärmbelästigung für die Anwohner, wie z. B. durch Musik entstehen.
Nutzungsbedingungen:
- Die Grillhütte ist während der öffentlichen Badezeit ausschließlich über den Zugang an der Eingangskasse zu betreten. Andere Eingänge werden nicht geöffnet!
- Die Besucher der Grillhütte unterliegen den Anweisungen des Schwimmmeisters.
- Die Nutzung der Inliner-Bahn und des Beachvolleyball-Feldes sind gestattet. Die Inliner-Bahn darf jedoch ausschließlich mit Inlinern befahren werden, nicht mit Mofas, Fahrrädern usw.
- Speisen und Getränke dürfen nur im Bereich der Grillhütte eingenommen werden, nicht im Kioskbereich.
- Nach Absprache können am Vorabend zusätzliche Tische, Bänke, Kühlgeräte usw. angeliefert werden.
- Für mitgebrachte Elektrogeräte wie Kühlschrank, Kühltruhe usw. wird ab dem ersten Gerät eine Stromkostenpauschale von 5,00 € berechnet.
- Der Grill darf nur mit dafür vorgesehenen Materialien wie Holzkohle oder Reben befeuert werden.
- Die Grillhütte sowie der Grillrost sind nach der Benutzung zu reinigen.
- Alle genutzten Bereiche des Bades (Grillhütte, Toilette, Beachvolleyball-Feld, Inliner-Bahn) sind in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
- Der Müll ist vom Mieter selbst und nicht in den Mülltonnen des Schwimmbads zu entsorgen
Abnahme der Grillhütte/Kaution:
- Um 19.00 Uhr erfolgt gemeinsam mit dem Mieter die Abnahme der Grillhütte anhand weiter unten aufgeführter Kriterien.
- Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 3 Wochen nach Vermietung,
- Voraussetzung für die Rückzahlung der vollständigen Kaution ist die Einhaltung aller folgender Kriterien:
o Müll selbst entsorgt
o Asche in der Aschetonne entsorgt/ Deckel geschlossen
o Grillhütte besenrein
o Bänke, Stühle und Tische an ursprünglichen Platz
o Grillrost abgebürstet/Grillgutrückstände entfernt
o Rasenfläche und Hecken sauber und ohne Müll
o Toiletten sauber und unbeschädigt
Schadensfall:
- Für evtl. Schäden haftet der Mieter der Grillhütte. Schäden sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
- Zur Behebung von Schäden behält sich die FMS vor die Kaution zu verwenden.
Haftungsausschluss:
- Das Deponieren von Gegenständen am Vorabend geschieht auf eigene Gefahr. Die FMS haftet weder für Verlust noch für Beschädigungen.
- Die FMS haftet weder für Sachschäden noch für Personenschäden (z.B. Brandverletzungen etc.).